Bericht zum Webinar vom 10. Oktober 2024 - hosted by greenventors GmbH
Am 10. Oktober 2024 fand das Webinar „Kommunale Strategien zur Bereitstellung von Schnellladeinfrastruktur mit Fokus auf rechtliche Aspekte“ statt, organisiert von greenventors. Moderiert wurde die Veranstaltung von Dr. Andreas Pfeiffer ( greenventors GmbH ), während Florian Dommel ( Pfalzwerke AG), Conrad Hammer ( Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur ) sowie Dr. Georg Queisner und Alexander Hülsmann (beide PwC Legal ) als Referenten ihre Perspektiven und Fachkenntnisse teilten. Die Teilnehmer erhielten dabei wertvolle Einblicke in die aktuellen Herausforderungen und rechtlichen Fragestellungen im Bereich der Schnellladeinfrastruktur.
Einführung und Überblick
Dr. Andreas Pfeiffer eröffnete das Webinar mit einem Überblick zur Bedeutung der Elektromobilität und erläuterte die Rolle von greenventors, die seit über 15 Jahren im Bereich der Elektromobilität aktiv sind. Ein besonderer Fokus liegt auf der Zusammenarbeit mit Kommunen und Betreibern, um geeignete Standorte für Ladeinfrastruktur zu finden und umzusetzen. Diese Aktivitäten werden über die Plattform energieparkmakler koordiniert, die als Vermittler zwischen Grundstückseigentümern und Betreibern fungiert und so den Ausbau der Ladeinfrastruktur beschleunigt. Dabei wurde deutlich, dass eine enge Abstimmung zwischen Mobilitäts- und Verkehrsplanung sowie den relevanten Akteuren notwendig ist, um Ladeparks erfolgreich zu realisieren.
Beitrag der Pfalzwerke: Praktische Erfahrungen und Umsetzung im Deutschlandnetz
Florian Dommel stellte die Aktivitäten der Pfalzwerke im Rahmen des Deutschlandnetzes vor. Das Unternehmen hat zwei Lose in den Regionen Südwest und West gewonnen und plant insgesamt 40 Standorte mit 400 HPC (High Power Charging)-Ladepunkten. Herr Dommel erläuterte die flexible Herangehensweise bei der Standortplanung, die sowohl bestehende innerstädtische Flächen als auch „Greenfield“-Standorte umfasst.
Besondere Herausforderungen ergeben sich dabei durch die Anpassung an lokale Gegebenheiten, etwa Grünflächen, Regelungen zur Zufahrt und Flächennutzung, genehmigungsrechtliche Anforderungen. Herr Dommel betonte, dass das Deutschlandnetz und die Errichtung von Ladeinfrastruktur einen Mehrwert für die Bürger bietet und zur Standortattraktivität von Städten und Kommunen beiträgt.
Unterstützung durch die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur
Conrad Hammer hob hervor, dass Deutschland in der Elektromobilität noch am Anfang stehe („Kilometer 2,5 eines Marathons“) und noch viel Arbeit bevorstehe. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur bietet digitale Tools, Leitfäden und konzeptionelle Produkte, um Kommunen bei der Planung und Umsetzung von Ladeinfrastruktur zu unterstützen. Dazu gehören etwa das LadelernTool (https://www.ladelerntool.de/), das Standorttool (https://www.standorttool.de) und das FlächenTool (https://flaechentool.de/) die es u.a. ermöglichen, den aktuellen und zukünftigen Ladebedarf detailliert zu ermitteln. Er verwies auch auf die Checkliste zu „Ladeinfrastruktur in der Kommune aufbauen - Ein Leitfaden für die Optimierung und Beschleunigung von Genehmigungsprozessen“ (https://nationale-leitstelle.de/wp-content/uploads/2024/07/Leitfaden-Ladeinfrastruktur-in-Kommune-aufbauen.pdf).
Herr Hammer betonte die Schlüsselrolle der Kommunen, die durch eine vorausschauende Planung und Rahmensetzung die Ladeinfrastruktur entscheidend voranbringen können. In dicht bebauten städtischen Gebieten, in denen private Lademöglichkeiten oft fehlen, ist die öffentliche Ladeinfrastruktur von besonderer Relevanz für den weiteren Markthochlauf der Elektromobilität.
Standortanforderungen und Umsetzungsprozess: Beitrag von Dr. Andreas Pfeiffer
Dr. Andreas Pfeiffer skizzierte die wesentlichen Anforderungen für Schnellladeparks sowie den typischen Umsetzungsprozess.
Ein Schnellladepark benötigt ausreichend Platz für mindestens zwei bis vier Ladepunkte, erweiterbare Kapazitäten und einen Transformator. Die Ladeinfrastruktur muss rund um die Uhr zugänglich sein, ohne Höhenbeschränkungen, um auch größere Fahrzeuge wie Transporter bedienen zu können. Eine gute Verkehrsanbindung an Hauptstraßen ist wichtig, ebenso wie die Nähe zu zusätzlichen Einrichtungen wie Toiletten oder Gastronomie, um die Attraktivität des Standorts zu erhöhen.
Der Umsetzungsprozess umfasst die Standortidentifikation, Entwurfsplanung sowie Abstimmungen mit Behörden und Netzbetreibern, um die nötige Stromkapazität zu prüfen. Nach der Klärung rechtlicher und technischer Voraussetzungen folgen Vertragsabschluss, Bau und Inbetriebnahme. Pfeiffer hob die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Betreibern hervor, um Hindernisse frühzeitig auszuräumen. Er wies darauf hin, dass erfahrene Betreiber oft standardisierte Verträge und Prozesse bieten, die die Umsetzung beschleunigen.
Dr. Pfeiffer betonte die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Betreibern, um potenzielle Hindernisse frühzeitig zu identifizieren und auszuräumen. Er wies darauf hin, dass erfahrene Betreiber häufig standardisierte Vertragswerke und Planungsprozesse mitbringen, was die Realisierung deutlich beschleunigen kann.
Rechtliche Aspekte: Genehmigungen, bauliche Anforderungen und Verträge
Dr. Georg Queisner und Alexander Hülsmann von PWC Legal erläuterten gemeinsam die rechtlichen Anforderungen für die Errichtung von Ladeparks. Dr. Queisner erklärte, dass eine Baugenehmigung in der Regel erforderlich ist, sobald die Ladeeinrichtungen über den Charakter von Straßenzubehör hinausgehen, beispielsweise bei größeren Überdachungen oder zusätzlichen Einrichtungen.
Alexander Hülsmann ergänzte diese Ausführungen durch eine detaillierte Erläuterung der Möglichkeiten zur Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans. Hülsmann erklärte, dass eine Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch möglich sei, wenn entweder Gründe des Allgemeinwohls die Befreiung erfordern oder das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist. Er betonte, dass Gründe des Allgemeinwohls insbesondere dann geltend gemacht werden können, wenn keine geeigneten Alternativflächen zur Verfügung stehen und das Vorhaben somit an dem geplanten Standort realisiert werden muss.
Herr Hülsmann wies auch darauf hin, dass eine Befreiung nur in Ausnahmefällen gewährt werden kann und immer im Einzelfall geprüft werden müsse, ob das Vorhaben den Charakter des Baugebiets verändert. Zudem erläuterte er, dass bestimmte Nebeneinrichtungen, wie WC-Anlagen, unter Umständen als untergeordnete Nebenanlagen betrachtet werden können, wenn sie den Nutzungszweck der Ladeinfrastruktur unterstützen, was die Genehmigungsprozesse vereinfacht.
Eine Teilnehmerfrage thematisierte, ob Schnellladeparks rechtlich wie Tankstellen zu behandeln seien und welche Auswirkungen dies auf die Genehmigungspflicht habe. Hülsmann stellte klar, dass Ladeparks im rechtlichen Sinne nicht als Tankstellen gelten, obwohl sie funktional ähnlich sind. Stattdessen sieht das Baugesetzbuch spezifische Regelungen für Ladeinfrastruktur elektrisch betriebener Fahrzeuge vor. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Planung, insbesondere bei der Bewertung, ob das Vorhaben im jeweiligen Baugebiet zulässig ist.
Zusammenfassung und Schlusswort
Das Webinar bot einen umfassenden Einblick in die Herausforderungen und Lösungen für den Ausbau der Schnellladeinfrastruktur in Deutschland. Die enge Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Unternehmen und staatlichen Stellen wurde als entscheidend für den Erfolg hervorgehoben. Neben technischen und planerischen Aspekten spielen rechtliche Rahmenbedingungen eine zentrale Rolle, die durch geeignete Regelungen und Vereinbarungen bewältigt werden müssen.
Die Referenten wiesen auf zahlreiche Tools und Ressourcen hin, die den Ausbau der Ladeinfrastruktur erleichtern. Kommunen sollten die angebotenen digitalen Werkzeuge der Leitstelle nutzen und Fördermöglichkeiten gezielt einsetzen, um die Ladeinfrastruktur nachhaltig zu entwickeln.
Insgesamt hat das Webinar wieder einmal verdeutlicht, dass die Elektromobilität in Deutschland trotz bestehender Herausforderungen auf einem guten Weg ist, und es lieferte praktische Tipps für die erfolgreiche Umsetzung von Ladeinfrastrukturprojekten aus Perspektive der Kommunen.